Erste Hilfe bei Hund und Katze

Workshop

mit Bettina Kocher-Nüssli

med. vet. 

 

Im 2024 wieder geplant

ab 19 Uhr (ca. 2 Stunden)

 

in Buochs / Nidwalden 



Was jeder Tierbesitzer wissen sollte, damit der Notfall nicht zur Tragödie wird!

 

- Was kann ich bei Atem- / Herzstillstand machen?

- Wie transportiere ich das Tier bei Brüchen?

- Wie versorge ich Schnittwunden?

- Wie verhalte ich mich bei Magendrehung?

- Erstversorgung bei Verbrennungen?

- Augenverletzungen?

- bei stark blutenden Wunden?

- Insektenstichen?

- Hitzekollaps / Hitzeschlag?

- Schock?

- Sturz aus dem Fenster?

- Was mache ich, wenn sich meine Katze im Kippfenster eingeklemmt hat?

- Bissverletzungen?

- Fremdkörper im Maul?

- Vergiftungen?

- usw.

 

Es sind bereits genügend Hunde angemeldet, Teilnahme nur noch ohne eigenen Hund möglich!!!


Bettina Kocher Nüssli, Engelberg (OW)

 

med. vet. Tierärztin mit eigener Praxis in Engelberg (OW). Neben der Tierarztpraxis runden Angebote wie Chiropraktik und Akupunktur das Angebot ab.



Workshop: Fr. 50.-inkl. Büchlein / AUSGEBUCHT, KEINE WARTELISTE


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mit Einzahlung der Seminarkosten ist die Anmeldung verbindlich und der Teilnehmer erklärt damit sein Einverständnis zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Die Teilnahme kann bis 30 Tage vor Seminarbeginn gegen Bezahlung einer Umtriebspauschale von Fr. 30.- annulliert (in schriftlicher Form gekündigt) werden. Bei einer späteren Annullation bzw. Nichtteilnahme, gleich aus welchem Grund (d.h. auch bei Krankheit, Unfall, etc.), sind grundsächlich die gesamten Seminarkosten geschuldet (pauschalierter Schadenersatz). Der Teilnehmern kann einen Ersatzteilnehmer stellen.

 

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Seminare aus berechtigten Gründen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden die Seminarkosten vollumfänglich zurück erstattet. Der Abschluss sämtlicher Versicherungen (Annullation-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) obliegt dem Teilnehmer. Die Veranstalterin lehnt jegliche Form der Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vollumfänglich ab. Es ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist am Domizil der Veranstalterin (Nidwalden).